Schulkonferenz

Zu den Protokollen (erfordert Anmeldung).

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium unserer Schule. Die Schulkonferenz besteht aus Vertreter/innen der Pädagog/innen, Schüler/innen und Eltern und dem Schulleiter. Zusätzlich soll der Schulkonferenz eine der Schule nicht angehörende Person angehören. Damit soll die Öffnung der Schule in das schulische Umfeld erreicht werden.

Die Schulkonferenz hat weitreichende Kompetenzen.

Sie entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder unter anderem über

  • die Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
  • das Schulprogramm und das Evaluationsprogramm,
  • Abweichungen von der Stundentafel,
  • einen Vorschlag zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters, der Konrektorin/des Konrektors und der AbteilungsleiterInnen,

und mit einfacher Mehrheit unter anderem über

  • Schulversuche, die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • den täglichen Unterrichtsbeginn,
  • die Hausordnung.

Die Schulkonferenz ist zudem u.a. anzuhören

  • vor bestimmten Anträgen der Schulleitung
  • bei Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 des SchulG
  • bei Entscheidungen über Änderungen der Schulorganisation, bei der vorzeitige Beendigung eines Schulversuchs an der Schule sowie vor Entscheidungen über die Einrichtung und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten oder die Einrichtung eines Schulversuchs, sofern die Einrichtung nicht von der Schule beantragt worden ist,
  • vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen an der Schule,
  • vor der Einrichtung von neuen Bildungsgängen, Fachrichtungen und Schwerpunkten in beruflichen Schulen,
  • vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanung und Schulwegsicherung
  • vor der Auswahl des Essensanbieters für das Mittagessen an der Schule.

Die Bildung einer Schulkonferenz ist vorgeschrieben.

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